Einrichtung, Organisationsänderung, Aufhebung von Schulen

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Einrichtung, Organisationsänderung, Aufhebung von Schulen

Das Gestaltungsfeld 1 umfasst mit der Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen die klassischen und notwendigen Maßnahmen eines Schulentwicklungsplanes. Diese Schulorganisationsmaßnahmen sind durch Paragraf 146 des Hessischen Schulgesetzes erläutert. Die Entwicklung dieser Maßnahmen liegt in der Hand des Stadtschulamtes und orientiert sich an politischen und rechtlichen Vorgaben, an der voraussichtlichen Schülerzahlentwicklung in den Bildungsregionen und in den verschiedenen Bildungsgängen sowie an Empfehlungen aus den Sichtungsrunden mit Schulleitungen, Trägern im schulischen Ganztag und der Jugendhilfe in der Schule und Ortsbeiräten.

Das Gestaltungsfeld 1 umfasst mit der Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen die klassischen und notwendigen Maßnahmen eines Schulentwicklungsplanes. Diese Schulorganisationsmaßnahmen sind durch Paragraf 146 des Hessischen Schulgesetzes erläutert. Die Entwicklung dieser Maßnahmen liegt in der Hand des Stadtschulamtes und orientiert sich an politischen und rechtlichen Vorgaben, an der voraussichtlichen Schülerzahlentwicklung in den Bildungsregionen und in den verschiedenen Bildungsgängen sowie an Empfehlungen aus den Sichtungsrunden mit Schulleitungen, Trägern im schulischen Ganztag und der Jugendhilfe in der Schule und Ortsbeiräten.

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