Über den Schulentwicklungsplan (SEP)

Sie möchten wissen, was ein Schulentwicklungsplan (SEP) ist, welche Ziele mit dem Frankfurter SEP verfolgt werden und was in einem SEP beschlossen wird? Warum der SEP notwendig ist? Und in welchem Zeitraum mit einer Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen zu rechnen ist? Informationen zu Fragen rund um den Schulentwicklungsplan finden Sie in diesem Bereich.

Der Schulentwicklungsplan (SEP) ist die planerische Grundlage der Stadt Frankfurt für die Sicherstellung und Weiterentwicklung des schulischen Angebots. Im SEP werden der vorhandene Schulbestand und notwendige Anpassungen für ein bedarfsgerechtes Schulangebot aufgrund des voraussichtlichen öffentlichen Bedürfnisses dargestellt und von den Stadtverordneten beschlossen. Der SEP wurde am 29. Mai 2015 vom Magistrat der Stadt Frankfurt beschlossen und am 03. März 2016 vom Hessischen Kultusministerium genehmigt.

Den Schulentwicklungsplan können Sie hier als PDF herunterladen. Einen Überblick finden Sie unter dem Menüpunkt „Umsetzung“.

Das Dokument mit einem Umfang von 471 Seiten umfasst die Bildungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen und die Förderschulen für die nächsten fünf Jahre. Kern des SEPs ist ein Katalog von Maßnahmen, die sich thematisch in „Gestaltungsfelder“ und geographisch in „Regionen“ strukturieren.

Die Ziele des aktuellen Schulentwicklungsplans sind
• das Wachstum Frankfurts überlegt gestalten
• das Schulangebot bedarfsgerecht fortschreiben
• den Weg zur Inklusion konsequent beschreiten
• Grundschulen zu Ganztagseinrichtungen entwickeln
• Bildungschancen in allen Schulen stärken
• Schulen in ihrer Qualitätsentwicklung unterstützen.

Was wird in einem Schulentwicklungsplan beschlossen?
Nach § 146 des Hessischen Schulgesetzes werden im SEP schulorganisatorische Maßnahmen beschlossen. Schulorganisatorische Maßnahmen umfassen die Errichtung und Aufhebung von Schulen oder die Teilung, Zusammenlegung und Erweiterung einer bestehenden Organisationsform. Darüber hinaus kann ein Schulentwicklungsplan auch weitergehende und nicht zustimmungspflichtige Maßnahmen enthalten: Der Ausbau von Ganztagsbetreuung, Jugendhilfe- und Präventionsmaßnahmen oder zusätzliche Förderung sind Beispiele für solche Maßnahmen.

Warum ein Schulentwicklungsplan?
Die Schulträger sind laut § 145 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) dazu verpflichtet, einen Schulentwicklungsplan aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Die Prüfung des Planes erfolgt durch das Hessische Kultusministerium, das die personelle Ausstattung der Schulen sicherstellen soll. Ohne die Zustimmung des Kultusministeriums zum SEP und der Maßnahmenplanung darf die Stadt keine schulorganisatorischen Schritte durchführen.

In welchem Zeitraum ist mit einer Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen zu rechnen?
Die erarbeiteten Maßnahmen werden im SEP priorisiert und Schritt für Schritt – in der Regel – innerhalb von fünf Jahren umgesetzt. Die Realisierungszeiträume für einzelne Maßnahmen sind zudem abhängig von der geplanten schulorganisatorischen Veränderung bzw. Größenordnung (z.B. Schulneubau) und den damit einhergehenden Planungs- und Umsetzungsabläufen.