Über Ausgangslage und Herausforderungen der Stadt Frankfurt

In diesem Bereich finden Sie Informationen zum demographischen Wandel, zum Thema Diversität und Inklusion sowie zur Situation verschiedener Schulformen und zur Lenkung der Schülerströme.

Frankfurts Bildungslandschaft besteht aus derzeit 138 allgemeinbildenden Schulen, 22 Privatschulen (Stand Oktober 2011) und zahlreichen Institutionen wie öffentlichen Bibliotheken, Vereinen, Betreuungseinrichtungen, Kinder- und Jugendhäusern und vielen anderen mehr. Für die Schulentwicklungsplanung ist es wichtig, die konkrete Ausgangslage und Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt zu berücksichtigen. Im Folgenden sind die zentralen Grundpfeiler skizziert. Eine ausführliche Darstellung verschiedener Statistiken findet sich im Datenteil des Schulentwicklungsplans (PDF herunterladen).

Demographischer Wandel
Die Stadt Frankfurt wächst mit immenser Geschwindigkeit und zunehmender Dynamik: Allein im Jahr 2013 nahm die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptsitz in Frankfurt am Main um 13.651 Menschen zu. Die wachsende Bevölkerung bringt große Herausforderungen für die Frankfurter Schullandschaft mit, die im Schulentwicklungsplan bedacht werden müssen. Gleichzeitig wächst auch die Zahl der Familien, in denen beide Elternteile arbeiten – der Bedarf an Ganztagsschulen steigt also.

Thema Diversität
Derzeit ziehen rund 300 Menschen pro Woche nach Frankfurt, davon haben nur ein Drittel die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Zuzug von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund, deren schulpflichtige Kinder aller Altersstufen unterschiedlichste Lebenswelten mitbringen, stellt eine Herausforderung an die Schulen dar. Gleichzeitig sind auch die Planungsbezirke in Frankfurt mit verschiedensten Anforderungen versehen, sodass vielschichtige Fragestellungen entstehen. Vor Angesicht dieser komplexen Lage den Schulentwicklungsplan so zu entwickeln, dass den verschiedensten Anforderungen gerecht wird und das Kind weiterhin im Mittelpunkt steht, war eine wichtige Aufgabe für die Entwicklerinnen und Entwickler.

Inklusive Schule
2008 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten: Artikel 24 sieht vor, allen Schülerinnen und Schülern die grundsätzliche Teilnahme am Unterricht in allgemeinbildenden Schulen zu ermöglichen und Kindern mit Behinderungen die bestmöglichen Hilfen zu erfolgreichen Teilhabe an der Gesellschaft bereitzustellen. Die konsequente Umsetzung erfordert ein Um- und Neudenken sowohl innerhalb und bezüglich der bestehenden Strukturen als auch bei den beteiligten Akteurinnen und Akteuren. Mit dem Ausbau von Ganztagsbetreuung und Inklusiver Beschulung verändert sich die Aufnahmekapazität von Schulen, aufgrund der veränderten Anforderungen an die Räumlichkeiten. Dieser Situation muss im Rahmen der schulorganisatorischen Maßnahmen begegnet werden.

Situation verschiedener Schulformen
Die Nachfrage der Plätze an Gymnasien übersteigt die bestehenden
Aufnahmekapazitäten der Gymnasien, wobei ein hoher Prozentsatz der Schülerinnen und Schüler, die in der fünften Klasse ein Gymnasium besuchen, ihren Bildungsweg dort nicht beenden, sondern im Laufe ihrer Bildungsbiografie an eine andere Schulform wechseln.

Dies hat zur Folge, dass Hauptschulen in der fünften Klasse kaum angewählt werden, dann aber in den späteren Klassen verstärkt Schülerinnen und Schüler aufnehmen müssen. Die betroffenen Schulen haben starke Schwierigkeiten, auf die nicht planbaren Schülerströme zu reagieren. Für die Schülerinnen und Schüler sind diese Schulformwechsel häufig mit dem Gefühl des Scheiterns verbunden und sollten daher vermieden werden.

Die Integrierten Gesamtschulen, die ebenfalls den gymnasialen Bildungsgang anbieten, werden insgesamt weniger angewählt, so dass hier freie Kapazitäten vorhanden sind. Dies hängt auch damit zusammen, dass die häufig hohe Qualität dieser Schulen, deren inhaltliches Profil und die dortigen pädagogischen Ansätze nicht im gleichen Maße bekannt sind und nicht mit dem gleichen Status verbunden werden.

Lenkung der Schülerströme
Die Lenkung der Schülerströme sowie die Neuaufnahme hinzukommender Schülerinnen und Schüler stellt eine Herausforderung an alle beteiligten im System dar. Bildungsgerechtigkeit und erfolgreiche Bildungswege für alle Kinder jenseits vom alten Schulformenstreit zu ermöglichen, ist daher eine Zielsetzung dieses SEP. Wichtiger als die Schulform selbst ist es daher, erfolgreiche Bildungsgänge ohne demütigende Schulformwechsel zu ermöglichen.