Inklusion in der Schulentwicklung

Ziel einer inklusiven Schulentwicklung ist es, Kindern mit Behinderungen die bestmöglichen Hilfen zur erfolgreichen Teilhabe an der Gesellschaft bereitzustellen. In diesem Bereich erfahren Sie, wie der Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt das Thema berücksichtigt.

Den gesetzlichen Rahmen für Inklusion in der Schulentwicklungsplanung bilden die UN-Behindertenrechtskonvention, das hessische Schulgesetz (HSchG) sowie die VOSB (Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen). Die hessische Landesregierung sorgt mit dem neuen Schulgesetz dafür, dass die Transformation der UN-Behindertenrechtskonvention in das hessische Landesrecht erfolgt.

Das Thema Inklusion spielt eine wichtige Rolle im Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt. In nahezu jedem Gestaltungsfeld (siehe Menüpunkt „Umsetzung“) sind Maßnahmen zu finden, die eine tiefgreifende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützen. Gestaltungsfeld 6 bündelt Maßnahmen für Frankfurt als Modellregion Inklusiver Schulentwicklung.

Allgemeinbildende Schulen, sonderpädagogische Förderung und Jugendhilfe gemeinsam denken
In der Stadt Frankfurt wurde daher eine partizipative, integrierte Schulentwicklungsplanung angestoßen, die nicht nur die bislang getrennte Planung der allgemeinbildenden Schulen (SEP A 2007) und der Sonderpädagogischen Förderung (SEP S 2005) zusammenführt, sondern auch eine integrierte Planung der Jugendhilfe der Stadt als öffentlicher Jugendhilfeträger am Ort Schule aufweist. Im Jahr 2006 wurde die Zuständigkeit für die schulische Jugendhilfe in Frankfurt neu geordnet und mit den Schulträgeraufgaben verbunden. Die nun gemeinsame Planung ermöglicht es, die relevanten Bildungsaspekte einzubeziehen und miteinander zu verknüpfen.

Auf dem Weg zu inklusiver Beschulung ist die Zusammenführung der Schulentwicklungspläne der allgemeinbildenden Schulen und der sonderpädagogischen Förderung ein wichtiger und logischer Schritt. Sie erlaubt es, miteinander verwobene, komplexe Entwicklungsbereiche sinnvoll zu planen. Zudem erweitert der vorliegende Schulentwicklungsplan die bisherige Planung, die sich ausschließlich auf schulorganisatorische Maßnahmen zur Bedarfsdeckung nach § 146 des Hessischen Schulgesetzes bezog und inkludiert damit diejenigen Bereiche, die rahmengebend für eine gelingende Umsetzung der schulorganisatorischen Maßnahmen sind.

Modellregion inklusive Schulentwicklung
Bereits im Januar 2014 bewarb sich die Stadt Frankfurt am Main beim Land Hessen als Modellregion für Inklusive Schulentwicklung. Bedingung für die Aufnahme als Modellregion ist die schrittweise Aufhebung stationärer Förderschulsysteme (Förderschulen) zugunsten der inklusiven Beschulung in der allgemeinen Schule. Dies hat zur Folge, dass das Land Hessen den gesetzlichen Ressourcenvorbehalt für Förderschullehrkräfte in der Inklusion überwinden und mehr sonderpädagogische Lehrkräfte zur Inklusiven Beschulung in die allgemeinen Schulen lenken kann.

Im Vorfeld der Bewerbung wurde 2013 das kommunale Projekt „Pilotregion Süd“ mit drei Grundschulen, dem zuständigen regionalen Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) und dem Zentrum für Erziehungshilfe (ZfE) gestartet. Diese Einheiten arbeiten in einem Verbundsystem zusammen, um Erfahrungen mit Inklusiver Beschulung zu sammeln und bestmögliche und inklusionsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Anfang 2014 ist eine weiterführende Schule dem Verbundsystem beigetreten. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses Frankfurt macht Schule wurde die begleitende Beiratskommission der „Pilotregion Süd“ in den Fachbeirat für den Beteiligungsprozess überführt und weitere Beiratsmitglieder kamen hinzu. So wurde sichergestellt, dass die Erfahrungen aus der Pilotregion Eingang in den Beteiligungsprozess fanden.

Die Bewerbung zur Modellregion bedurfte notwendiger Abstimmungen und Beratungen mit dem Land sowie parlamentarischer Beschlüsse auf kommunaler Ebene mit entsprechenden zeitlichen Vorläufen. Nur so war es zu gewährleisten, dass mehr sonderpädagogische Lehrkräfte und zusätzliche Fortbildungsmittel für Lehrkräfte der allgemeinen Schule, die durch den Status „Modellregion Inklusive Schulentwicklung“ generiert werden, den Frankfurter Grund- und Sekundarschulen bereits im Schuljahr 2015/2016 zur Verfügung stehen können. Aus diesem Grund musste die Entscheidung über die Modellregion zeitlich vor das Ende des Beteiligungsprozesses Frankfurt macht Schule gezogen werden, dennoch flossen die Ergebnisse der Stadtwerkstatt Frankfurt macht Schule in die Kooperationsvereinbarung mit dem Land ein. Der Themenwerkraum zum Thema „Inklusive Schulentwicklung“ war der am stärksten besuchte und die in der Kooperationsvereinbarung festgeschriebenen Maßnahmen wurden maßgeblich in diesem Themenwerkraum mitentwickelt.

Inklusive Beschulung ist in Frankfurt bereits Realität. Im Schuljahr 2013/2014 wurde an insgesamt 46 von 78 Frankfurter Grundschulen inklusiv beschult. Die Modellregion baut auf den vorhandenen Erfahrungen und den bestehenden Netzwerken auf und verbessert die Expertise und Lernsituation in den Regelschulen. Das Doppelsystem aus Förderschule und Regelschule mit seiner sowohl hohen als auch starren Ressourcenbindung wird schrittweise flexibilisiert. Gleichzeitig werden vorhandene Lehrerinnen- und Lehrerstellen für sonderpädagogische Förderung erhalten und können gezielter zur Umsetzung der inklusiven Beschulung eingesetzt werden. Sämtliche Veränderungen werden sowohl gemeinsam mit den Schulen als auch mit den Lehrerinnen und Lehrern im Vorfeld besprochen.